Allgemeine Geschäftsbedingungen Web-Projekte

 

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hahn&Co GmbH (in Folge genannt: Auftragnehmer) gelten für sämtliche vom Auftragnehmer erbrachten Lieferungen und Dienstleistungen, die der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber erbringt.
Die Geschäftsbedingungen vom Auftragnehmer können unter der Internet-Adresse www.hahn.at
abgerufen werden und werden auf Wunsch des Auftraggebers diesem auch per Post oder auf dem Faxwege
übermittelt. Der Auftraggeber anerkennt die Geltung der Geschäftsbedingungen vom Auftragnehmer in der
jeweils gültigen Fassung auch für sämtliche zukünftigen Geschäftsabschlüsse, auch wenn in diesem Fall
nicht mehr gesondert auf diese verwiesen wird. Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers
verpflichten den Auftragnehmer nicht, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mündliche
Vereinbarungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung vom Auftragnehmer Gültigkeit.
2. Vertragsabschluss
Angebote vom Auftragnehmer sind - sofern im Angebot nicht anders ausgeführt wird - unverbindlich. Der
Auftragnehmer wird dem Auftraggeber eine schriftliche Auftragsvereinbarung übermitteln. Der Vertrag
kommt erst mit Einlangen der vom Auftraggeber firmenmäßig gegenzuzeichnenden Auftragsvereinbarung
beim Auftragnehmer zu Stande.
Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft
und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.
Auf der Internet-Website vom Auftragnehmer, in Katalogen oder Prospekten vom Auftragnehmer
enthaltenen Angaben kommt nur dann Verbindlichkeit zu, wenn diese in der Auftragsvereinbarung für
rechtsverbindlich erklärt werden. Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der
Schriftform.
3. Preise und Bezahlung
Es gelten die in der Auftragsvereinbarung enthaltenen Preise. Sofern dort nichts anderes angeführt ist,
handelt es sich dabei um Nettopreise (ohne Umsatzsteuer). Der Auftragnehmer ist (aus sachlich
gerechtfertigten Gründen) berechtigt, jene Preise allenfalls geänderten Bedingungen anzupassen. Dies
insbesondere bei Erhöhung von Energie- oder Materialkosten oder bei Änderung der Internet-
Betriebskosten.
Von der Auftragssumme ist das erste Drittel sofort nach Auftragsunterfertigung, die restlichen zwei Drittel
nach Abnahme der erbrachten Leistungen fällig, sofern in der Auftragsvereinbarung nicht anders angeführt.
Alle Zahlungen sind auf das vom Auftragnehmer benannte Konto zu leisten. Die Zahlung gilt erst mit
Gutbuchung auf dem vom Auftragnehmer angegebenen Konto und mit dem dort angegebenen Wert als
erfolgt. Beinhaltet die Auftragsvereinbarung keine Zahlungsziele, so sind die vom Auftragnehmer gelegten
Rechnungen binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Vom Auftraggeber nicht innerhalb
von 3 Wochen nach Erhalt beanstandete Rechnungen gelten als von diesem anerkannt.
Im Falle des Zahlungsverzuges durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, 12 % Zinsen zu
verrechnen und von ihr allenfalls noch zu erbringende weitere Leistungen auszusetzen (zurückzubehalten).
Der Auftragnehmer ist außerdem berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von der weiteren
(bei Nichtbezahlung einer Anzahlung: von der gänzlichen) Vertragserfüllung zurückzutreten. Außerdem ist
der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche sich aus dem Zahlungsverzug ergebenden Spesen und Kosten,
insbesondere auch die Kosten der Einschaltung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwaltes und dergleichen,
zu verlangen.
Der Auftragnehmer ist im Falle des Zahlungsverzugs außerdem berechtigt, Leistungen aus anderen
Verträgen mit dem Auftraggeber zurückzubehalten.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist, ausgenommen bei vom Auftragnehmer
ausdrücklich schriftlich anerkannten Forderungen des Auftraggebers, ausgeschlossen.
Die Zahlung der fixen und laufenden Entgelte für die Lagerung, Bereitstellung und den Betrieb von WEB-Applikationen, sowie der anderen Services des Auftragnehmers (Punkt 12) erfolgen monatlich oder jährlich
im Voraus per Erlagschein.
Unbeschadet des Preisanpassungsrechts gemäß Abs. 1 können jederzeit Preisänderungen bzw.
Preisanpassungen durch den Auftragnehmer erfolgen, die jedoch dem Auftraggeber so rechtzeitig bekannt
gegeben werden, dass er fristgerecht von seinem Kündigungsrecht (Punkt 12) Gebrauch machen kann.
4. Vertragsdauer, Lieferungen und Leistungen, Abnahme
Die Vertragsdauer, Leistungs- und / oder Lieferungstermine (bzw. -fristen) richten sich nach der
Auftragsvereinbarung. Das Recht des Auftraggebers, vom Vertrag zurückzutreten, ist ausgeschlossen,
wenn der Auftragnehmer Lieferungen / Leistungen deshalb noch nicht erbracht hat, weil
gerechtfertigterweise vom Zurückbehaltungsrecht gemäß Punkt 3. Gebrauch gemacht wird oder wenn der
Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht gemäß Punkt 8. nicht nachkommt. In diesem Falle verlängern sich -
unbeschadet des Rücktrittsrechts vom Auftragnehmer - die Termine / Fristen entsprechend.
Der Auftragnehmer wird die Fertigstellung eines Projekts dem Auftraggeber bekannt geben. Grundsätzlich
erfolgt bei jedem ausgearbeiteten Projekt (z.B. Gestaltung von WEB-Seiten, Erzeugung von Programmen)
eine schriftlich dokumentierte Abnahme durch den Auftraggeber. Kommt eine gemeinsame Abnahme trotz
diesbezüglicher Bereitschaft vom Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe nicht zustande,
so gilt das Projekt mit Ablauf jener Frist als übergeben bzw. abgenommen. Mit der gemeinsamen Abnahme
erteilt der Auftraggeber seine Zustimmung zur Online-Schaltung, welche mangels gemeinsamer Abnahme
erst nach Vorliegen einer schriftlichen diesbezüglichen Aufforderung durch den Auftraggeber erfolgt.
Jedenfalls gelten vom Auftragnehmer ausgearbeitete Projekte mit der (dem Auftraggeber bekannt
gegebenen) Online-Schaltung als abgenommen / übergeben.
5. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche an den Auftraggeber übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum vom
Auftragnehmer. Bei Software gilt darüber hinaus Punkt 10.
6. Urheber und Leistungsschutzrechte
Dem Auftraggeber wird die ausschließliche, zeitlich und örtlich nicht beschränkte Werknutzungsbewilligung
an den Werken des Auftragnehmers übertragen. Alle Rechte an den vom Auftragnehmer eingebrachten und
nicht verwirklichten Ideen und Konzepte bleiben exklusiv beim Auftragnehmer, diese stellen anvertraute
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse i.S.d. UWG dar.
Der Auftragnehmer hat das Recht, einem Urheberrechtsvermerk in geeigneter Form in den Webseiten
einzubinden. Der Auftragnehmer ist weiters berechtigt, die erbrachten Leistungen zu Werbezwecken
öffentlich vorzuführen und von der Homepage des Auftragnehmers zu Werbezwecken einen Link auf die
Website des Auftraggebers zu legen.
Der Auftragnehmer ist nicht gehindert, Software-Komponenten zu entwickeln und Dritten zu überlassen,
die jenen in der gegenständlichen Software enthaltenen Komponenten ähnlich oder gleich sind.
7. Gewährleistung, Schadenersatz
Der Auftragnehmer haftet für allfällige Schäden des Auftraggebers nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer haftet in keinem Falle bei vertrags- oder rechtswidriger Verwendung der
gelieferten Ware, ebenso nicht bei missbräuchlichen oder rechtswidrigen Zu- oder Eingriffen Dritter.
Eventuelle Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer sind mit der dreifachen
Auftragssumme beschränkt. Eine Haftung wegen entgangenem Gewinn wird einvernehmlich
ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat allfällige Mängel binnen 2 Wochen nach erfolgter Lieferung / Leistung durch den
Auftragnehmer schriftlich und detailliert bekanntzugeben. Unterbleibt eine solche schriftliche Mängelliste,
so sind sämtliche Ansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich von
allfälligen Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch zu
befreien, dass sie in angemessener Frist die mangelhafte Lieferung gegen eine mangelfreie austauscht
bzw. Verbesserung bewirkt. Der Auftragnehmer bietet keine Gewähr dafür, dass die Lieferung / Leistung
dem Geschmack des Auftraggebers entspricht. Aus Gründen der Gestaltung, des Gefallens und/oder
Geschmacks bestehen daher keine wie immer gearteten Ansprüche (insbesondere nicht: Gewährleistung,
Schadenersatz, Irrtumsanfechtung udgl.) seitens des Auftraggebers.
Den Auftragnehmer trifft keine wie immer geartete Haftung für Unterbrechungen der Internet-
Dienstleistungen, welche nicht im Einflussbereich vom Auftragnehmer liegen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, dass alle Auftragnehmer -Services ohne Unterbrechung
zugänglich sind und dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können. Weiters kann
auch keine Gewähr übernommen werden, dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten
bleiben. Der Auftragnehmer haftet nicht für Handlungen Dritter im Netzwerkbereich und übernimmt
keinerlei Verantwortung für Schäden, die Dritte dem Auftraggeber im Zuge des Netzwerkbetriebes oder
durch dessen Ausfall zufügen.
Für Störungen, die im öffentlichen Fernmeldenetz zwischen Teilnehmer und dem jeweiligen Einwählpunkt
(POP) des Kunden auftreten und Störungen der Netzwerkdienste des jeweiligen Service-Providers
übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Verantwortung. Außerdem übernimmt der Auftragnehmer keine
Gewähr für Störungen und Ausfälle seitens aller Unternehmen und Institutionen, die einen weltweiten
Netzwerkbetrieb ermöglichen und deren Netzwerk-Infrastruktur der Auftraggeber benutzt.
Zur Gewährleistung eines einwandfreien Netzwerkbetriebes sind die betreffenden technischen Richtlinien
(für Internetdienstleistungen die betreffenden RFC-Dokumente) einzuhalten. Bei technischen Störungen,
die durch den Auftraggeber verursacht werden, kann die betroffene Zugangsberechtigung bis zur Behebung
gesperrt werden. Für die von ihm verursachten Schäden haftet der Auftraggeber. Den Auftragnehmer trifft
keine Haftung, wenn der Zugang zu (oder der fehlerfreie Betrieb der) WEB-Seiten des Auftraggebers
aufgrund von Firewall-Schaltungen bzw. -Einstellungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter nicht
möglich ist.
8. Datensicherheit, Datenschutz
Der Auftragnehmer ist zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung auf die Zurverfügungstellung von
Daten des Auftraggebers angewiesen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen (die Firma) des
Auftraggebers, sowie vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellte Grafiken und Screenshots von
Web-Applikationen in der Referenzliste auf der Homepage des Auftragnehmers anzugeben, ohne dass
hieraus seitens des Auftraggebers irgendwelche Ansprüche (aus welchem Rechtsgrund auch immer)
geltend gemacht werden können. Diese Berechtigung gilt bis zum jederzeit vom Auftraggeber erklärbaren
schriftlichen Widerspruch.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten (auch
automationsunterstützt) zu verwenden, ermitteln, überlassen, übermitteln, zu bearbeiten und verarbeiten
sowie - sofern dies aufgrund des Vertrages erforderlich ist - an Dritte weiterzugeben und die Daten
bekannt zu machen (zur Beauftragung Dritter: Punkt 16). Der Auftraggeber erteilt seine ausdrückliche
(widerrufliche) Zustimmung zur oben beschriebenen Verwendung der von ihm zur Verfügung gestellten
(oder vom Auftragnehmer für ihn ermittelten) Daten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich in angemessener Weise, jene Daten zu schützen. Der Auftragnehmer
haftet in diesem Zusammenhang lediglich bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit; keinesfalls haftet der
Auftragnehmer bei rechtswidriger Datenbeschaffung durch Dritte.
9. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche gesetzliche Bestimmungen einzuhalten und keine wie immer
gearteten, insbesondere strafrechtlich verbotenen oder zivilrechtlich unzulässigen, Inhalte zu verbreiten,
mitzuteilen, bekannt zu machen oder in sonstiger wie immer gearteter Form aufzunehmen und es
verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer diesbezüglich völlig schad- und klaglos zu halten.
Stellt der Auftraggeber im Rahmen des übernommenen Vertragsverhältnisses dem Auftragnehmer Material
welcher Art auch immer (insbesondere auch Software, Entwürfe, Grafiken, Fotos, Musik, Filme, udgl.) zur
Verfügung, so ist der Auftragnehmer nicht zu Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Verwendung
jener Materialien verpflichtet. Insbesondere ist der Auftragnehmer diesbezüglich hinsichtlich sämtlicher
Ansprüche Dritter (insbesondere solcher aus dem Rechtsgrund des Urheberrechts bzw. sämtlicher sonstiger
gewerblicher Schutzrechte) schad- und klaglos zu halten.
Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer die uneingeschränkte Werknutzungsbewilligung an den vom
Auftraggeber im Zuge des Projektes zur Verfügung gestellten Materialien ein.
Im Falle des Verstoßes des Auftraggebers gegen diesem obliegende gesetzliche oder vertragliche Pflichten
ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und sämtliche weiteren
Dienste für den Auftraggeber einzustellen sowie den Ersatz des entstandenen Schadens zu fordern.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Erfüllung des Vertrages durch den Auftragnehmer seiner
Mitwirkung bedürfen kann. Dies betrifft insbesondere die Zurverfügungstellung der erforderlichen (Test-)
Daten und sonstigen Texte, Bilder, Informationen, Zeichen und Muster sowie die Mitwirkung an
Probebetrieben. Kommt der Auftraggeber einer diesbezüglichen Aufforderung zur Mitwirkung durch den
Auftragnehmer nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger
Wirkung aufzulösen. Die bisher erbrachten Leistungen sind in Rechnung zu stellen und sofort zur Zahlung
fällig. Der Auftraggeber erwirbt keinerlei Nutzungsbewilligung an den bisher erbrachten Leistungen.
10. Software
Der Kunde erwirbt lediglich jene Rechte an den Software-Produkten, welche in der Auftragsvereinbarung
ausdrücklich angeführt sind. In Ermangelung solcher Angaben erwirbt der Auftraggeber ausschließlich das
Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts zu eigenen Zwecken und für die im Vertrag
spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl an Lizenzen zu verwenden. Der
Auftraggeber nimmt das ausschließliche Urheberrecht vom Auftragnehmer zur Kenntnis.
Der Auftraggeber erklärt sich mit allen für die erworbenen Softwarerechte geltenden vertraglichen
Richtlinien einverstanden. Dies sind insbesondere Softwarelizenzverträge und
Softwarenutzungsabkommen. Bei individuell vom Auftragnehmer erstellter Software ist der
Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft)
bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und wenn
im Vertrag vereinbart, eine Programmbeschreibung. Die Quellprogramme sowie die Rechte daran
verbleiben beim Auftragnehmer, der Auftraggeber hat insbesondere keinen Anspruch auf Aushändigung des
Source-Codes.
Mit der Bestellung lizensierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des
Leistungsumfanges dieser Software. Die für diese Software vom Autor angegebenen
Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten. Für Software, die als "Public
Domain", als "Shareware" oder als "Beta Release" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr
übernommen.
Der Auftragnehmer wird beauftragte Software in einer dem Stand der Technik entsprechenden Form
herstellen. Im übrigen nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass es bei Software nicht möglich ist,
jedwede Fehler auszuschließen bzw. eine völlig fehlerfrei arbeitende Software herzustellen. Der
Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des
Auftraggebers genügt, in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammen
arbeitet und dass diese Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Software-Fehler
behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion
beschränkt.
Im Falle der unzulässigen Software-Bearbeitung durch den Auftraggeber oder durch Dritte entfällt jedwede
Haftung von des Auftragnehmers.
11. Domainregistrierung
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer Domainregistrierungen lediglich im Namen
des Auftraggebers und zu den Bedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle vornimmt. Der Auftraggeber
erklärt, jene Bedingungen der Registrierungsstelle zu akzeptieren und einzuhalten. Hinsichtlich sämtlicher
damit verbundener Kosten ist der Auftragnehmer nicht vorausleistungspflichtig und auch berechtigt,
angemessene Kostenvorschüsse zu verrechnen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer hinsichtlich aller sich im Zusammenhang mit der
Domainregistrierung ergebender Forderungen (insbesondere allfälliger Forderungen Dritter) schad- und
klaglos zu halten. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer die rechtliche Zulässigkeit des Domain-
Namens zu und nimmt zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer diesbezüglich keine wie immer geartete
Überpüfungsverpflichtung trifft.
12. Services der Seitenmacher Internet - Agentur
Der Vertrag für Services des Auftragnehmers (das sind: Lagerung, Bereitstellung und Wartung der WEBSeiten)
beginnt am Tage der Abnahme (Punkt 4.). Der Vertrag wird, sofern nicht anders vereinbart, auf
unbestimmte Zeit errichtet und kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist von jedem der
beiden Vertragsteile zum Ende jedes Quartals schriftlich gekündigt werden. Bei einer eventuellen
Unterbrechung dieses Vertrages für länger als 3 Monate weist der Auftragnehmer darauf hin, dass die
Einrichtungsgebühr erneut verrechnet wird.
13. Storno und vorzeitige Auflösung
Ein Storno eines Auftrages ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte der Auftragnehmer einem Storno
zustimmen, so wird bereits jetzt ein Anspruch von 30 % des Fakturawertes hinsichtlich der Erstellung und
Restlaufzeit als Ersatzanspruch vereinbart, welcher Betrag sofort fällig wird.
Der Auftragnehmer ist jedoch auf jeden Fall berechtigt, Dienstleistungsverträge aus wichtigen Gründen mit
sofortiger Wirkung aufzulösen. Wichtige Gründe liegen, abgesehen vom Vorliegen gesetzlicher oder solcher
Auflösungsgründe, die in diesen allgemeinen Bedingungen noch angeführt sind, insbesondere dann vor,
wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder
auch nur teilweise in Verzug ist, der Kunde gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages
einschließlich dieser allgemeinen Bedingungen verstößt, über das Vermögen des Kunden ein Ausgleichsoder
Konkursverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels
kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, mehrere Exekutionen gegen den Kunden anhängig sind
oder der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat, der Kunde sein Unternehmen auflöst, veräußert,
verpachtet oder in Liquidation tritt oder stirbt oder sonst handlungsunfähig wird, der Kunde bei
Vertragsabschluss unrichtige Aussagen gemacht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis den
Auftragnehmer vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte, oder die Erbringung der vertraglichen
Leistungen aufgrund von Umständen, die außerhalb der Macht vom Auftragnehmer liegen, unmöglich bzw.
unzumutbar wird.
14. Suchmaschinen
Die Eintragung in Suchmaschinen wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten und in Abhängigkeit von
der jeweiligen Suchmaschine durchgeführt. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass der Betreiber der
Suchmaschine für den Inhalt verantwortlich ist und der Auftragnehmer nur die Eintragung nach den
jeweiligen Vorgaben durchführt. Der Auftragnehmer nimmt daher ausschließlich die Eintragung vor und
leistet keine Gewähr dafür, dass der Auftraggeber mit der Suchmaschine auch gefunden wird.
Eintragungen in kostenpflichtige Suchmaschinen werden nur nach schriftlicher Auftragserteilung des
Auftraggebers und Vorauszahlung des zu leistenden Entgelts an den Auftragnehmer durchgeführt.
Durch die Auftragserteilung nimmt der Auftraggeber die Bedingungen des jeweiligen
Suchmaschinenbetreibers zur Kenntnis und erklärt diese zu akzeptieren und einzuhalten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer hinsichtlich aller sich im Zusammenhang mit der
Eintragung in Suchmaschinen ergebender Forderungen schad- und klaglos zu halten.
15. Zahlungsverkehr
Beinhaltet ein vom Auftragnehmer erarbeitetes Projekt die Abwicklung eines Zahlungsverkehrs
(insbesondere e-commerce), so wird der Auftragnehmer die diesbezüglichen technischen Vorgaben dem
Stand der Technik entsprechend einrichten. Eine darüber hinausgehende Gewähr kann nicht gegeben
werden. Insbesondere entfällt jedwede Haftung bei rechtswidrigen Handlungen Dritter. Auch diesbezüglich
kommen der Auftragnehmer und der Auftraggeber überein, dass Fehler der Software nicht gänzlich
ausgeschlossen werden können. Die Gewährleistung ist daher auf die Herstellung einer dem Stand der
Technik entsprechenden Software beschränkt. Schadenersatz wird - Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
ausgenommen - ausgeschlossen.
16. Schlussbestimmungen
Der Auftragnehmer ist auf eigenes Risiko ermächtigt, Partner und andere Unternehmen mit der Erbringung
von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen und selbigen die hiefür erforderlichen Daten
zur Verfügung zu stellen (insbes. Daten zu überlassen, also bei ihrer Datenanwendung Dienstleister in
Anspruch zu nehmen). Der Auftragnehmer wird allerdings die von ihr in der Vereinbarung/diesen AGB
übernommenen Geheimhaltungsverpflichtungen an die Dritten überbinden und jene Dritten zur
Geheimhaltung verpflichten.
Die Nutzung der Dienstleistungen des Auftragnehmers durch Dritte sowie die unentgeltliche Weitergabe
von Dienstleistungen des Auftragnehmers an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung vom
Auftragnehmer.
Die widmungsfremde Nutzung von Netzwerkdienstleistungen, egal ob diese in einer widmungsfremden
Nutzung des vom Auftragnehmer betriebenen Systems oder anderer Systeme des Internets besteht,
berechtigt den Auftragnehmer zum sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung und zur Verrechnung des
Aufwandes zur Lokalisierung, Feststellung des Umfanges und Behebung des Schadens auf dem System des
Auftragnehmers und anderen betroffenen Systemen. Außerdem ist der Auftragnehmer berechtigt,
gespeicherte E-Mails, News und sonstige Daten des Auftraggebers gegebenenfalls zu löschen. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Nutzung von Internet Netzwerkdienstleistungen bestimmte Normen,
wie die Nettiquette, einzuhalten. Ein Verstoß berechtigt den Auftragnehmer zur Einschränkung des
betroffenen Angebotes oder zur sofortigen Kündigung des Vertrages, wobei der Aufwand zur Bearbeitung
der Beschwerden verrechnet wird.
Der Auftraggeber erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur e-mail Werbung durch den Auftragnehmer.
Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren Wien als Erfüllungsort, ferner wird als Gerichtsstand
das sachlich zuständige Gericht für den ersten Wiener Gemeindebezirk vereinbart. Es gilt ausschließlich
österreichisches Recht.